allgemeine Klienteninformation

„Wahre Worte sind nicht immer schön.

Schöne Worte sind

nicht immer wahr“

Laotse

Allgemeine Klienten-Information

Ich möchte Dir mit dieser Information die allgemeinen Arbeitsvereinbarungen erläutern, denen ich verpflichtet bin. Sie sind von meinem Berufsverband entwickelt worden. Sie berücksichtigen die geltenden Bestimmungen.

Sinn und Zweck meiner Praxis ist, dass Du Deine persönlichen Wege zur Gesundheit finden und aktiv gestalten kannst. Entsprechend meinen Ausbildungen und aufgrund meiner Erfahrungen begleite ich Dich im Entfalten Deiner Fähigkeiten. Wir, Du und ich, fördern gemeinsam „praktische Gesundheit“.

Es wird folgender Behandlungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der/die Klient/in nimmt in dieser Praxis eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch – in Form einer Einzel- oder Gruppentherapie – einschließlich der dazu notwendigen Diagnostik- und Testverfahren. Der/die Klient:in ist darüber aufgeklärt, dass die Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er/sie bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

Der/die Klient:in und die Praxis definieren gemeinsam das Behandlungsanliegen.

§ 2 Honorar

Der/die Klient:in bezahlt an die Praxis für das anfallende Honorar € 85 pro Sitzung à 60 Minuten und € 120 pro Sitzung á 90 Minuten.

Als Privatpatient:in ist er/sie darüber informiert, dass in dieser Praxis für Psychotherapie nach dem HPG generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Der/die Klient:in leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren. Die Praxis für Psychotherapie wirkt dahingehend daran mit, dass bei Bedarf Gutachten und Abrechnungen nach dem GebüH erstellt werden. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis.

Dem/r Klient:in wird eine Rechnung ausgestellt. Die Zahlungsverpflichtung gilt jedoch auch, wenn der/die Klient:in versehentlich keine Rechnung oder Teilrechnung erhalten hat. Der vereinbarte Betrag kann zur jeweiligen Therapiestunde bar entrichtet oder auf folgendes Konto überwiesen werden:

S. Held, N26 Bank, DE74 1001 1001 2345 2607 96

§ 3 Termine und Ausfallhonorar

Der/die Klient:in und die Praxis vereinbaren Behandlungstermine im Voraus. Wenn der/die Klient:in den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung (mindestens 48 Std. vor Termin – liegt ein Wochenende dazwischen, gilt dies für den vorangegangen Werktag) nicht wahrnimmt, muss das vereinbarte Honorar dennoch gezahlt werden. Ausnahmen hiervon gelten, wenn der Termin aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses kurzfristig ausfallen muss. Auch in diesem Falle muss der/die Klient:in jedoch die Praxis so bald als möglich vom Ausfall in Kenntnis setzen.

§ 4 Behandlungsdauer und Kündigung

Die Dauer wird zwischen den Vertragspartnern mündlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von 5 Tagen schriftlich (auch per Mail) gekündigt werden. Die Kündigung wird umgehend von der Praxis schriftlich (auch möglich per Fax oder Mail) bestätigt.

Nach Kündigung ist ein abschließender Behandlungstermin wünschenswert.

§ 5 Schweigepflicht

Die Praxis für Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht nach §203 StGB sowie dem Standesrecht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden. (Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter und schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde.)

§ 6 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit

Gerichtsstand ist Regensburg. Nirmala Sabine Held haftet gegenüber dem/der Klient:in nur in Höhe des gezahlten Honorars für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der gemeinsamen Arbeit entstehen. Der/die Klient:in ist bereit, für ihre/seine Handlungen selbst die Verantwortung zu tragen.